Ein Umzug nach Deutschland bringt eine lange Checkliste mit sich. Irgendwo zwischen der Anmeldung Ihres Wohnsitzes und dem Herausfinden, wie das Mülltrennungssystem funktioniert, landet das Thema „meinen Führerschein regeln“ meist ganz oben auf der Liste. Und das aus gutem Grund, denn die Vorschriften hängen tatsächlich davon ab, aus welchem Land Sie kommen, wie lange Sie in Deutschland bleiben möchten und manchmal sogar davon, in welchem Bundesland Sie sich niederlassen.
Die gute Nachricht ist: Wenn man den Prozess Schritt für Schritt betrachtet, ist er längst nicht so kompliziert, wie er auf den ersten Blick erscheint.
Die Sechs-Monats-Regel, die kaum jemand eindeutig erklärt
Wenn Sie nach Deutschland ziehen und hier Ihren Wohnsitz anmelden, verliert Ihr ausländischer Führerschein nicht sofort seine Gültigkeit. Es gibt eine Übergangsfrist. Für die meisten Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Staaten beträgt diese Frist sechs Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen.
Während dieser sechs Monate dürfen Sie mit Ihrem ursprünglichen Führerschein fahren, genau so, wie er in Ihrem Heimatland ausgestellt wurde. Deutsche Formalitäten sind zunächst nicht erforderlich. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Fahren mit Ihrem alten Führerschein jedoch rechtlich als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Deshalb lohnt es sich, dieses Datum gut im Blick zu behalten.
Wenn Sie den Behörden nachweisen können, dass Sie insgesamt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland bleiben werden, kann diese Sechs-Monats-Frist unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Dies geschieht jedoch nicht automatisch. Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen und die erforderlichen Nachweise vorlegen. Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ablauf der Frist an Ihre zuständige Führerscheinstelle und nicht erst danach.
Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Diese Sechs-Monats-Regel gilt nur dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres Führerscheins tatsächlich Ihren Wohnsitz in dem Land hatten, das den Führerschein ausgestellt hat. Ein während eines Urlaubs erworbener Führerschein erfüllt diese Voraussetzung nicht.
EU- und EWR-Führerscheine haben es deutlich einfacher
Wenn Ihr Führerschein aus einem EU- oder EWR-Land stammt (dazu gehören auch Island, Liechtenstein und Norwegen), befinden Sie sich in der einfachsten Situation. Ihr Führerschein bleibt in Deutschland genauso lange gültig, wie er in Ihrem Heimatland gültig ist. Kein Umtausch, keine Prüfung und keine zusätzlichen Anforderungen. Ein deutscher Führerschein wird erst erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein abläuft oder während Ihres Aufenthalts in Deutschland verloren geht.
Für alle anderen gilt: Prüfen Sie zuerst die Liste
Bei Führerscheinen aus Ländern außerhalb der EU oder des EWR hängt alles davon ab, ob Ihr Herkunftsland in der sogenannten Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt ist. Länder wie die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien, Japan, Südkorea und mehrere weitere Staaten verfügen über ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen mit Deutschland. Wenn Ihr Land auf dieser Liste steht, können Sie Ihren Führerschein in der Regel direkt umtauschen, ohne eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ablegen zu müssen.
Übrigens gilt dies nicht automatisch für jeden US-Bundesstaat. Einige Bundesstaaten unterliegen besonderen Regelungen und verlangen vor dem Umtausch dennoch eine theoretische Prüfung. Deshalb sollten Sie unbedingt prüfen, welche Bestimmungen für Ihren konkreten Bundesstaat gelten, anstatt davon auszugehen, dass die gesamte USA gleich behandelt wird.
Falls Ihr Herkunftsland überhaupt nicht in Anlage 11 aufgeführt ist, müssen Sie den vollständigen Prozess durchlaufen: theoretische Prüfung, praktische Fahrprüfung und alle weiteren erforderlichen Schritte – im Grunde so, als würden Sie den Führerschein von Anfang an neu erwerben. Das ist keine Strafe, sondern entspricht den gesetzlichen Regelungen für Länder, mit denen Deutschland kein entsprechendes Anerkennungsabkommen geschlossen hat.
Welche Unterlagen Sie tatsächlich benötigen
Unabhängig davon, aus welchem Land Ihr Führerschein stammt, werden bei Ihrem Termin im Bürgeramt oder bei der Führerscheinstelle in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Ihr Originalführerschein (keine Fotokopie)
- Eine beglaubigte Übersetzung, sofern Ihr Führerschein weder auf Deutsch ausgestellt wurde noch unter eine Ausnahmeregelung fällt
- Nachweis Ihrer Wohnsitzanmeldung (Anmeldebestätigung)
- Ein biometrisches Passfoto
- Ein Nachweis darüber, wie lange Sie den Führerschein bereits besitzen, sofern dieses Datum nicht auf dem Führerschein selbst vermerkt ist
Wenn Ihr Führerschein nicht unter Anlage 11 fällt, benötigen Sie zusätzlich einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs, bevor Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Beide Voraussetzungen lassen sich zwar relativ unkompliziert erfüllen, benötigen jedoch etwas Zeit. Planen Sie daher genügend Vorlauf ein.
Einige praktische Hinweise
Gerade in größeren Städten sind Termine bei der Führerscheinstelle oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, sobald Sie Ihren Zeitplan kennen. Nachdem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, dauert die Bearbeitung in der Regel noch einige Wochen.
Außerdem sollten Sie wissen, dass Deutschland Ihren ausländischen Führerschein beim Umtausch einbehält. Er wird an die Behörde zurückgeschickt, die ihn ursprünglich ausgestellt hat. Wenn Sie Ihren ursprünglichen Führerschein später in einem anderen Land wieder nutzen möchten, sollten Sie diesen Punkt bereits im Vorfeld berücksichtigen.
Die Kurzfassung
EU- oder EWR-Führerschein: Entspannen Sie sich – Ihr Führerschein ist bereits gültig.
Nicht-EU-Führerschein aus einem Land der Anlage 11: In der Regel ist ein unkomplizierter Umtausch ohne Prüfungen möglich.
Nicht-EU-Führerschein aus einem Land außerhalb der Anlage 11: Sie müssen die vollständige theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren.
Unabhängig davon, zu welcher Kategorie Sie gehören, sollten Sie die Sechs-Monats-Frist von Anfang an im Blick behalten. Während Sie sich in Ihrem neuen Zuhause einleben, vergeht die Zeit oft schneller, als man erwartet.
Wenn Sie unsicher sind, ist Ihre örtliche Führerscheinstelle immer die maßgebliche Anlaufstelle. Die Auslegung einzelner Vorschriften kann sich je nach Bundesland leicht unterscheiden. Ein kurzes Telefonat zu Beginn kann Ihnen später viel Zeit und unnötige Verwirrung ersparen.
